AGB

Art. 1 Geltungsbereich
1. Für die Nutzung dieser Website (www.naturbett-einstreu.ch) sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen der Axpo Biomasse AG (nachfolgend «Axpo Biomasse») und ihren Kunden kommen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der bei Aufruf der Website bzw. bei Bestellung aktuellen Fassung zur Anwendung. Das Angebot auf dieser Website richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz.
2. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die mit der Axpo Biomasse geschäftliche Beziehungen eingeht. Die vorliegenden AGB und die Datenschutzerklärung sind bei jedem Besuch der Website und bei jeder Produktbestellung aufmerksam durchzulesen.
3. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Der Kunde der Axpo Biomasse bestätigt bei der Nutzung dieser Website bzw. bei einer Bestellung des Produktes Naturbett® diese AGB umfassend anzuerkennen.
4. Diese Website wird von der Axpo Biomasse betrieben.

Art. 2 Informationen auf dieser Website
1. Auf der Naturbett® Pferdeeinstreu-Website (www.naturbett-einstreu.ch) sind Informationen über Produkte und Preise aufgeführt. Sortiments- und Preisänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.naturbett-einstreu.ch (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind nur als Beschreibungen zu verstehen und nicht verbindlich. Sie stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist ausdrücklich anders vermerkt. Die Axpo Biomasse ist bestrebt, sämtliche Angaben und Informationen auf dieser Website korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann sie weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
2. Sämtliche Angebote auf dieser Website gelten als freibleibend und sind als nicht verbindliche Offerte zu verstehen.
3. Die Axpo Biomasse kann nicht garantieren, dass die aufgeführten Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind. Alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten erfolgen deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Der Axpo Biomasse ist es zudem nicht möglich, Zusicherungen oder Garantien für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Daten sowie für die ständige oder ungestörte Verfügbarkeit der Website, deren Funktionalitäten, integrierten Hyperlinks und weiteren Inhalten abzugeben.

Art. 3 Preise
1. Die Preisangaben von Axpo Biomasse sind, wenn nicht anders festgehalten, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten in Schweizer Franken (CHF) zu verstehen.
2. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann die Axpo Biomasse Preisänderungen jederzeit mit Vorankündigungen vornehmen. In den Verkaufspreisen sind Beratungs- und Supportdienstleistungen inbegriffen.

Art. 4 Vertragsabschluss
1. Diese Website enthält Produkt- und Preisangaben. Die Angaben stellen unverbindliche Anträge im Sinne von Art. 7 Abs. 2 OR dar. Der Kunde gibt mit der Bestellung über diese Website und der Annahme der vorliegenden AGB ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Anschliessend bestätigt die Axpo Biomasse mittels automatischer E-Mail, dass die Bestellung des Kunden bei der Axpo Biomasse eingegangen ist. Bestellungen sind für den Kunden verbindlich.
2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Axpo Biomasse eine Annahmeerklärung per E-Mail versendet, worin der Versand des bestellten Produkts bestätigt wird.
3. Bestellungen werden nach vollständigem Zahlungseingang (Ausnahme: Lieferung gegen Rechnung) und bei Verfügbarkeit des Produkts ausgeliefert.

Art. 5 Zahlungsmodalitäten
1. Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Axpo Biomasse behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorauskasse zu bestehen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Axpo Biomasse Verzugszinsen von 5% pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 20.- pro Mahnung erheben.

Art. 6 Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge
1. Die Produkte werden per LKW an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse geliefert. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder auf dem Postweg. Mit der Ablieferung gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
2. Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann die Axpo Biomasse den Vertrag nach einer Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.
3. Grundsätzlich ist die Axpo Biomasse bemüht, die bestellte Ware am bestmöglichen Abladeort bei der Kundenadresse zu deponieren. Sollte der Kunde nicht erreichbar oder der Zugang unmöglich sein, kann die Ware kostenpflichtig zurückgenommen werden.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen. Allfällige Mängel, für die Axpo Biomasse Gewähr leistet, sind ihr unverzüglich schriftlich per Brief oder E-Mail zu rügen.

Art. 7 Widerrufsrecht
1. Die Axpo Biomasse gewährt dem Kunden während 5 Kalendertagen nach Erhalt des Produkts ein Widerrufsrecht. Der Widerruf kann ohne Begründung erklärt werden. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde den schriftlichen Widerruf vor Ablauf der Frist an die Axpo Biomasse versendet.
2. Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages. In diesem Fall hat der Kunde das Produkt komplett mit allem Zubehör in einem Big Bag verpackt und zusammen mit dem Lieferschein auf einer Euro-Palette für den Rücktransport bereitzustellen. Eine allenfalls bereits geleistete Zahlung wird innerhalb von 20 Kalendertagen an den Kunden zurückerstattet, sofern das Produkt wie oben beschrieben bereitgestellt worden ist.

Art. 8 Gewährleistung
1. Die Axpo Biomasse ist bestrebt, Produkte in einwandfreier Qualität zu liefern. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln gewährleistet die Axpo Biomasse während der Frist von zwei Wochen seit dem Lieferdatum die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des vom Kunden erworbenen Produkts. Es liegt im Ermessen der Axpo Biomasse, die Gewährleistung durch Nachbesserung, Minderung, Ersatzlieferung oder durch Wandlung (mit Rückerstattung des Kaufpreises) zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Wandlung, hat der Kunde das Produkt komplett mit allem Zubehör in einem Big Bag und zusammen mit dem Lieferschein auf einer Euro-Palette für den Rücktransport bereitzustellen. Ergibt sich bei der Prüfung durch die Axpo Biomasse, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann die Axpo Biomasse die Umtriebe, den Rücktransport oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
2. Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung bzw. der mit der Produkteigenschaft verbundene nachlassende biochemische Abbauprozess sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst.

Art. 9 Haftung und Haftungsausschluss
1. Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet die Axpo Biomasse in keinem Fall, soweit gesetzlich zulässig, für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Axpo Biomasse, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
2. Im Übrigen lehnt die Axpo Biomasse die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
- unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
- unterlassene Bewirtschaftung und/oder unsachgemässe Abänderung der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
- höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeitsschäden usw., welche nicht durch die Axpo Biomasse zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

Art. 10 Datenschutz
1. Axpo Biomasse darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verarbeiten und nutzen sowie zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (Transportunternehmungen) oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Art. 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für die Nutzung dieser Website und den Kauf der Produkte kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
2. Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Baden AG, Schweiz, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Art. 12 Weitere Bestimmungen
1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Die Axpo Biomasse behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen.

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